Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge wird eine komplette Hautkrebsvorsorge ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Einige Kassen ermöglichen ihren Versicherten diese Vorsorgeleistung auch früher. Wir beraten Sie gerne.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge wird eine komplette Hautkrebsvorsorge ab dem 35. Lebensjahr übernommen. Einige Kassen ermöglichen ihren Versicherten diese Vorsorgeleistung auch früher. Wir beraten Sie gerne.